Neuer Bundesrahmenvertrag regelt die Erbringung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)

Die neue Regelung stellt sicher, dass Hospizarbeit und Palliativversorgung deutschlandweit einem einheitlichen Standard folgen.

Jena,  21.11.2022 — Am 26.10.2022 wurde der neue Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) veröffentlicht. In diesem Vertrag sind unter anderem folgende wichtige Themen der SAPV geregelt:

  • Organisation der SAPV – vom Aufbau des Teams bis hin zur Rufbereitschaft
  • Versorgungskonzept – gleiche Anforderungen für einen einheitliche Qualität
  • strukturelle und sächliche Anforderungen an das SAPV-Team – von der integrativen Zusammenarbeit mit Hospizdiensten hin zur Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln
  • personelle Anforderungen – speziell geschulte Pflegefachpersonen gewährleisten die optimale Palliativversorgung
  • Inhalt und Umfang der SAPV – bedarfsgerechte und vorausschauende Behandlungspläne
  • SAPV-Teams sollen sich untereinander sowie im regionalen Versorgungssystem vernetzen.

Gezielte Weiterbildungen für SAPV

Die Medipolis Akademie unterstützt Palliative-Care-Versorger in zweierlei Hinsicht: Sie bietet die in § 7 des Bundesrahmenvertrags geforderten Weiterbildungen an und vernetzt zugleich SAPV-Teams – auf regionaler Ebene und deutschlandweit.

Pflegeunternehmen und andere Anbieter spezialisierter ambulanter Palliativversorgung können auf Basis des Rahmenvertrags konkrete Schulungsbedarfe ihrer Mitarbeitenden für die SAPV ablesen. Sowohl für die Gründung eines SAPV-Teams als auch für die permanente Nach- und Weiterqualifizierung bestehender SAPV-Teams bietet die Medipolis Akademie Weiterbildungsangebote. Diese entsprechen den Standards des Bundesrahmenvertrags.

Innerhalb des großen Kursspektrums zu Palliative Care entsprechen die SAPV-Weiterbildung Zusatzqualifikation Palliative Care 160 UE und die einführende Kurzschulung: Basiswissen Palliative Care dem Bundesrahmenvertrag. Die Zusatzqualifikation Palliative Care ist zudem von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zertifiziert.

Zielsetzung der SAPV

Die SAPV dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwer kranker und sterbender Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Den Erkrankten soll dies ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglichen, egal ob sie in ihrer häuslichen Umgebung oder in einer stationären Einrichtung versorgt werden. Das Befinden der Erkrankten soll auch unter Einbezug weiterer Angebote physisch, psychisch und sozial stabilisiert werden. Im Vordergrund steht die palliative Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern. Kurative Ansätze treten in den Hintergrund. Die SAPV unterstützt die Selbsthilfefähigkeit des sozialen Umfeldes und lindert die Symptome und das Leiden der palliativ Versorgten einzelfallgerecht.

Zielsetzung des Rahmenvertrages

Ziel des Rahmenvertrages ist es, für Versicherte der Krankenkassen eine qualifizierte SAPV auf einem einheitlichen Qualitätsniveau sicherzustellen. Die Einzelheiten zur Versorgung sind zwischen den Krankenkassen und den SAPV-Teams vertraglich geregelt. Da der neue Bundesrahmenvertrag auch alle erforderlichen Qualifikationen sehr genau definiert, wird in ganz Deutschland eine einheitliche und qualifizierte SAPV-Versorgung sichergestellt.