
Unser Reinraum für Ihre Lösungen
Wir stellen her nach § 13 Arzneimittelgesetz
Viele Patienten, die zum Beispiel an Krebs oder Mukoviszidose erkrankt sind, werden mit speziell für sie zubereiteten Infusionen (z. B. Chemotherapien, intravenöse Antibiotika oder parenterale Ernährungslösungen) behandelt. Zur Sicherheit der Patienten werden diese patientenindividuellen parenteralen Zubereitungen von Herstellbetrieben mit einer Herstellgenehmigung nach § 13 des Arzneimittelgesetz (AMG) oder von speziellen Apotheken und Krankenhausapotheken hergestellt.
Der Herstellbetrieb von Medipolis erfüllt die strengen europäischen Richtlinien des „Good Manufacturing Practice“-Standards vollständig. Diese Richtlinien zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und -umgebung in der Herstellung von Arzneimitteln, Wirkstoffen und Medizinprodukten sichern eine höchstmögliche Qualität.
Alle Arbeitsschritte sowie die sterile Arbeitsumgebung werden lückenlos kontrolliert und dokumentiert. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter des Herstellbetriebes von Medipolis jederzeit beratend zur Seite. Durch unsere hauseigene Logistik und externe Dienstleister sind wir in der Lage, unsere Kunden deutschlandweit zu beliefern.
Wir sind der kompetente und zuverlässige Partner Ihrer Versorgung
Aus unserem Leistungsspektrum:
- Patientenindividuelle Zytostatika
- Parenterale Ernährungslösungen
- Intradialytische Ernährungslösungen
- Intravenöse Antibiotika
- Infusionslösungen zur Schmerztherapie
- Studienmedikation
- Lohnherstellung für Apotheken